Allgemeine Mietbedingungen

der Carl Jacobs GmbH


§ 1 Vertragsabschuss

Wir überlassen unsere Mietstahlflaschen, -Rollfässer und Transportboxen gemäß den nachstehenden Vereinbarungen und unter Einbeziehung unserer AGB.

Die Abgabe erfolgt nach Vorrat und Wahl der Carl Jacobs GmbH.

Eine Lieferpflicht besteht nicht.

§ 2 Sorgfaltspflichten

Unsere Kunden erhalten unsere Flaschen, Fässer und Boxen in einem einwandfreien Zustand. Diese sind vom Kunden mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde haftet für alle Beschädigungen, Verluste von Teilen und vollständigen Verlust. Seine Ersatzpflicht beginnt, wenn unsere Flaschen, Fässer und Boxen unser Haus verlassen oder beim Kunden durch uns angeliefert werden und dauert bis zum Wiedereintreffen in unserem Betrieb an. Der Kunde haftet unabhängig von der Frage seines eigenen Verschuldens und des Verschuldens seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 3 Rückgabe

Die Flaschen und Fässer sind mit der gegenüber Gefahrstoffen gebotenen Umsicht zu entleeren. Etwaige Vorschriften sind vom Kunden zu beachten.

Das Eindringen von Fremdstoffen ist durch geeignete Vorrichtungen (z.B. Rückschlagventile) kundenseitig zuverlässig zu verhindern.

Nach dem Gebrauch sind die Ventilmutter(n) auf das/die Abgangsgewinde des Ventils aufzuschrauben und mit einem passenden Gabel- oder Ringschlüssel festzuziehen. Danach die Ventilschutzkappe mit der Hand aufschrauben. Da die leeren Gebinde vom Kunden zum Transport übergeben werden, liegt dies in seiner Verantwortlichkeit. Versäumnisse können bei einer Verkehrskontrolle zu Bußgeldern führen.

Kosten für Reinigung von verschmutzten Gebinden oder fehlenden oder beschädigten Teilen stellen wir dem Kunden ohne vorherige Aufforderung in Rechnung. 

Leere Flaschen sind unverzüglich zurückzubringen. Die Rückgabe ist eine Bringschuld. Für die einwandfreie Rückgabe ist der Kunde verantwortlich.

Verluste und Beschädigungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Jede Verletzung dieser Mietbedingungen berechtigt uns Schadensersatz zu fordern.


§ 4 Mietzins

Der Mietzins für unsere Stahlflaschen/Leihgebinde beträgt für:

bis 5,0 kg                                     €/netto/ Tag 0,30  + MwSt.

20 bis 64 kg                                 €/netto/ Tag 0,45  + MwSt.

20 bis 64 kg mit Doppelventil   €/netto/ Tag 0,55  + MwSt.

Rollfass                                         €/netto/ Tag 1,95  + MwSt.

 Die Berechnung des Mietzinses von Gebinden für Stickstoff und Kohlensäure erfolgt direkt durch unseren Lieferanten Carbo GmbH und zu dessen Bedingungen.

Der Mietzins ist sofort nach Rechnungserhalt rein netto Kasse zahlbar. Er ist unabhängig von der Nutzung. Wir sind berechtigt Zwischenrechnungen zu stellen und den Mietzins bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe oder Verlustmeldung zu berechen.

Klein-Winternheim, im Januar 2022